Bilanzsumme
Gesamtes Vermögen laut Bilanz
Die Gamechanger GmbH ist unter der Firmenbuchnummer 661656z im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Das Unternehmen hat die Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung und seinen Sitz in Wien.
Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Glücksspielprodukten
UID wird ermittelt …
Gesamtes Vermögen laut Bilanz
Ausgewiesenes Ergebnis der Bilanz
Verbindlichkeiten inklusive Rückstellungen
Substanz nach Abzug der Verpflichtungen
| Kennzahl | 2025 AI |
|---|---|
| Stichtag | 31.12.2025 |
| Bilanzsumme | 5.000,00 € |
| Anlagevermögen | 0,00 € |
| Umlaufvermögen | 5.000,00 € |
| Eigenkapital | 3.000,00 € |
| Gesamtverbindlichkeiten | 2.000,00 € |
| Rückstellungen | 2.000,00 € |
| Verbindlichkeiten | 0,00 € |
| Bilanzgewinn | -2.000,00 € |
| Gewinn-/Verlustvortrag | 0,00 € |
KI-gestützte Einordnung für Die Gamechanger GmbH auf Basis des letzten verfügbaren Abschlusses.
KI-Hinweis: Diese Inhalte werden automatisch aus dem Jahresabschluss abgeleitet und können fehlerhaft sein. Für verbindliche Entscheidungen immer den Originalabschluss prüfen.
Die Gamechanger GmbH weist eine sehr kleine Bilanz auf. Das vorhandene Vermögen besteht vollständig aus Kassen- und Bankguthaben. Das Eigenkapital ist positiv; außerdem sind Rückstellungen, aber keine Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Abschluss zeigt einen Bilanzverlust. Eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatzangaben ist nicht enthalten, daher lässt sich die laufende Ertragskraft nicht verlässlich beurteilen. Auch die Fälligkeit der Rückstellungen ist nicht angegeben, we…
Die Gamechanger GmbH weist eine sehr kleine Bilanz auf. Das vorhandene Vermögen besteht vollständig aus Kassen- und Bankguthaben. Das Eigenkapital ist positiv; außerdem sind Rückstellungen, aber keine Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Abschluss zeigt einen Bilanzverlust. Eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatzangaben ist nicht enthalten, daher lässt sich die laufende Ertragskraft nicht verlässlich beurteilen. Auch die Fälligkeit der Rückstellungen ist nicht angegeben, weshalb die kurzfristige Zahlungsfähigkeit nicht abschließend eingeschätzt werden kann. Der Kassenbestand und das positive Eigenkapital sind günstige Hinweise. Die geringe Unternehmensgröße, der ausgewiesene Verlust und die fehlenden Angaben zu Umsatz und Vorjahresentwicklung lassen die Gesamteinschätzung dennoch mit Unsicherheit behaftet erscheinen.
Die verfügbaren Daten reichen für eine verlässliche Angabe der Erlöse nicht aus.
FAKTEN: Im Abschluss ist ein Bilanzverlust von 2.000 EUR ausgewiesen. Eine veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatz und operativem Ergebnis liegt nicht vor. KI-SCHÄTZUNGEN: Der Jahresverlust wird anhand des ausgewiesenen Bilanzverlusts mit 2.000 EUR angesetzt; das EBIT wird daraus näherungsweise abgeleitet, da kein Zinsaufwand ausgewiesen ist. Der operative Cashflow wird mangels Vorjahreswerten und weiterer Cashflow-Daten nur näherungsweise mit dem Verlust angesetzt. Eine Umsatzbandbreite ist nicht belastbar: Der branchenübliche Umsatzfaktor für Dienstleistungen ergäbe aus der Bilanzsumme allein einen Schätzwert, aber mangels Forderungen kann die unabhängige Plausibilisierung über den Forderungsumschlag keine passende Bandbreite bestätigen. Deshalb werden keine Umsatzgrenzen angegeben.
FAKTEN: Die Bilanzsumme beträgt 5.000 EUR. Das Eigenkapital liegt bei 3.000 EUR; daneben sind Rückstellungen von 2.000 EUR und keine Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Anlagevermögen beträgt null, die Vermögenswerte bestehen vollständig aus Kassen- und Bankguthaben. KI-EINSCHÄTZUNG: Die Eigenkapitalbasis wirkt im Verhältnis zur sehr kleinen Bilanz solide. Aus dem fehlenden Anlagevermögen lässt sich eine geringe Kapitalbindung ableiten. Ein Vorjahresvergleich liegt nicht vor, daher ist keine belastbare Aussage zur Entwicklung der Finanzierung möglich.
FAKTEN: Die Firma hält 5.000 EUR in Kassen- und Bankguthaben und weist keine Forderungen oder Verbindlichkeiten aus. Rückstellungen von 2.000 EUR sind ausgewiesen. Es fehlen Angaben zu deren Fälligkeit und ein Vorjahresvergleich der Geldmittel. KI-EINSCHÄTZUNG: Der vorhandene Kassenbestand bietet grundsätzlich einen Zahlungsmittelpuffer. Da keine verlässliche kurzfristige Fälligkeitsbasis vorliegt, lässt sich daraus aber nicht sicher ableiten, ob sämtliche Verpflichtungen rechtzeitig bezahlt werden können. Ein Forderungsmanagement ist mangels ausgewiesener Forderungen nicht beurteilbar.
FAKTEN: Die Gamechanger GmbH weist eine kleine Bilanz mit 5.000 EUR Vermögen aus, das vollständig aus Kassen- und Bankguthaben besteht. Das Eigenkapital ist positiv; außerdem bestehen Rückstellungen, aber keine ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Der Bilanzverlust beträgt 2.000 EUR. Eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zur Umsatzentwicklung liegen nicht vor. KI-EINSCHÄTZUNG: Die vorhandenen Zahlungsmittel und das positive Eigenkapital sprechen für eine gewisse finanzielle Stabilität. Wegen der geringen Unternehmensgröße, des ausgewiesenen Verlusts und der fehlenden Informationen zu Umsatz und Fälligkeiten bleibt die Einschätzung jedoch unsicher. Die Zahlungsfähigkeit zu konkreten Fälligkeitsterminen kann aus den vorliegenden Angaben nicht abschließend beurteilt werden.
Informationsquelle: evi.gv.at
EVI zuletzt aktualisiert: 29.10.2026, 08:30
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| Eigentümer | Beteiligung an | Anteil |
|---|---|---|
| Brightstar Lottery Holdings B.V. | Die Gamechanger GmbH | 100 % |
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Bemerkung / Stichtag: 31.12.2025
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Handelsgericht Wien (007)
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.09.2025