§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vorrang
(1) Anbieter ist die winkk GmbH, Softwarepark 35, 4232 Hagenberg im Mühlkreis, FN 606601k, Landesgericht Linz, UID ATU79522269, E-Mail [email protected] (im Folgenden „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Plattform firmenbuch.ai. Das sind insbesondere Abonnements (Business, Enterprise), Credits, Zugänge über API und MCP sowie Einzelkäufe von Firmenbuchauszügen und Dokumenten. „Plattform“ bezeichnet die Website firmenbuch.ai, die Web-Anwendung, die REST-API und den MCP-Server. „Abonnement“ bezeichnet ein Business- oder Enterprise-Abonnement nach diesen AGB.
(3) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Sie gelten auch für Vertragserweiterungen, Folgeaufträge und die gesamte künftige Geschäftsbeziehung, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Enterprise-Angebote und -Verträge, gehen diesen AGB vor. Die Leistungsbeschreibung (§ 5 Abs 2) und der Credit-Katalog (§ 6 Abs 1) ergänzen diese AGB in der nach § 5 Abs 4, § 6 Abs 8 und § 9 jeweils geltenden Fassung. FAQ und sonstige Werbeaussagen sind nicht Vertragsinhalt.
(5) Für die unentgeltliche Nutzung der Website und kostenloser Funktionen ohne Vertrag nach Abs 2 gelten die Nutzungsbedingungen.
§ 2 Angebot ausschließlich für Unternehmer
(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und Abs 2 KSchG, also an Personen und Organisationen, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge.
(2) Ausgeschlossen sind auch Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebs ihres Unternehmens zu dessen Vorbereitung abschließt (Gründungsgeschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG).
(3) Bei der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer für das angegebene Unternehmen handelt. Er bestätigt außerdem, dass die Angaben zum Unternehmen richtig und vollständig sind, insbesondere Firma oder Name, Anschrift und, soweit vorhanden, UID-Nummer, Firmenbuch- oder GISA-Zahl. Die bestellende Person bestätigt, dass sie zur Vertretung des Kunden berechtigt ist.
(4) Der Anbieter darf diese Angaben überprüfen, etwa durch Abfrage der UID-Nummer, des Firmenbuchs oder des GISA, und angemessene Nachweise verlangen. Werden Zweifel an der Unternehmereigenschaft nicht ausgeräumt, darf der Anbieter die Bestellung ablehnen oder den Zugang nach § 11 sperren.
(5) War der Kunde bei Vertragsschluss kein Unternehmer oder waren seine Angaben nach Abs 3 unrichtig, darf der Anbieter den Vertrag nach § 10 Abs 5 aus wichtigem Grund auflösen. Der Kunde ersetzt dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden.
(6) Das frühere Personal-Abonnement wird nicht mehr angeboten. Bestehende Personal-Verträge richten sich weiter nach den bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen; sie sind keine Abonnements im Sinne dieser AGB. Ein Personal-Kunde kann zu einem Business-Abonnement wechseln, wenn er die Bestätigung nach Abs 3 abgibt; erst dann gelten diese AGB für ihn.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Tarifen, Credits und Einzelkäufen auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot des Anbieters.
(2) Business-Abonnement: Der Kunde wählt den Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), gibt Unternehmens- und Rechnungsdaten sowie die Zahlungsart ein und bestätigt seine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs 3 durch Anhaken der Unternehmererklärung. Vor dem Absenden kann er alle Eingaben in der Bestellübersicht prüfen und in den Eingabefeldern berichtigen. Mit Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig abonnieren“ gibt er ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt, spätestens mit Freischaltung des Tarifs oder mit der Bestellbestätigung per E-Mail, je nachdem, was früher eintritt. Der Anbieter darf Angebote ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt er ein bereits bezahltes Angebot ab, erstattet er die Zahlung unverzüglich.
(4) Top-up-Credits: Zusätzliche Credits kann nur ein Kunde mit aktivem Abonnement kaufen. Mit Abschluss der Zahlung im Stripe-Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Gutschrift der Credits zustande.
(5) Einzelkäufe nach § 7 kommen zustande, wenn ein Nutzer den Kauf im angezeigten Kostenhinweis bestätigt. Hat der Kunde Kaufbestätigungen deaktiviert oder Automatisierungen aktiviert (§ 6 Abs 5), kommt der Einzelkauf mit dem Auslösen der kostenpflichtigen Aktion zustande. Bei Aufrufen über API und MCP kommt er mit dem Aufruf zustande.
(6) Enterprise-Verträge kommen durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme per E-Mail genügt.
(7) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind unter firmenbuch.ai/agb abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden. Frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.
§ 4 Kundenkonto, Nutzer und Zugangsdaten
(1) Für entgeltliche Leistungen ist ein Kundenkonto erforderlich. Der Kunde macht bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben und hält sie aktuell.
(2) Jeder Zugang (Sitzplatz) ist einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet und darf nur von ihr genutzt werden. Die Weitergabe von Zugangsdaten und die gemeinsame Nutzung eines Logins durch mehrere Personen (Account-Sharing) sind unzulässig. Der Kunde darf einen Sitzplatz neu zuweisen, wenn die bisherige Person ihn dauerhaft nicht mehr nutzt.
(3) Der Kunde kann im Rahmen seines Tarifs Mitglieder einladen und Rollen verwalten. Die Zahl der Sitzplätze ergibt sich aus der Buchung im Stripe-Abrechnungsportal oder aus dem Enterprise-Vertrag. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB einhalten. Handlungen und Käufe seiner Nutzer werden dem Kunden zugerechnet.
(4) Einstellungen der Administratoren des Kunden gelten für alle Nutzer seines Kontos, insbesondere Credit-Budgets, automatische Käufe und das Deaktivieren von Kaufbestätigungen.
(5) Zugangsdaten und API-Schlüssel sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Vermutet der Kunde einen Missbrauch, informiert er den Anbieter unverzüglich. Der Anbieter darf betroffene Zugänge und Schlüssel sperren. Für Schäden aus der Verwendung von Zugangsdaten durch Unbefugte haftet der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
§ 5 Leistungen und Tarife
(1) Der Anbieter stellt über die Plattform Daten und Auswertungen zu österreichischen Unternehmen bereit. Dazu gehören insbesondere Daten aus dem Firmenbuch und weiteren öffentlichen Registern, Finanz- und Jahresabschlussdaten, Eigentümer- und Beteiligungsgraphen, Personendetails, KI-gestützte Analysen, Firmenüberwachung, Suchlisten und Exporte sowie Zugänge über API und MCP.
(2) Umfang und Merkmale der Tarife ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, also den Tarifmerkmalen unter firmenbuch.ai/premium in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung mit Änderungen nach Abs 4, und bei Enterprise aus dem individuellen Angebot. FAQ und sonstige Werbeaussagen sind nicht Vertragsinhalt. Derzeit bestehen folgende Tarife:
- Business: Self-Service-Abonnement für die kommerzielle Nutzung mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung und einem monatlichen Credit-Kontingent für API, MCP, Dokumente und Exporte.
- Enterprise: individuelles Paket, etwa mit mehreren Sitzplätzen, individuellem Credit-Kontingent, PEP-Prüfung, Firmenbuchauszügen, Onboarding und individueller Abrechnung.
(3) Funktionen, die als „unlimitiert“ oder „ohne Tageslimit“ bezeichnet sind, etwa KI-Analysen und erweiterte Suchen, haben bei bestimmungsgemäßer Nutzung durch die Nutzer des Kunden über die Web-Anwendung kein festes Mengenkontingent. Die Fair-Use-Regeln nach § 6 Abs 7 gelten auch für sie.
(4) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn der Kernumfang des gebuchten Tarifs erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist, etwa aus technischen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen. Eine wesentliche Einschränkung kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Der Kunde darf den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden kostenlos mit sofortiger Wirkung kündigen und erhält im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach anteilig zurück; für Top-up-Credits gilt § 6 Abs 4.
(5) Stellt ein Dritter eine Datenquelle ein oder schränkt er sie ein (z. B. Justiz, GISA, OeNB), schuldet der Anbieter diese Daten insoweit nicht mehr. Abs 4 gilt sinngemäß.
(6) Sonderkonditionen, etwa für Journalismus, Forschung, Startups oder Non-Profit-Organisationen, gewährt der Anbieter nach eigenem Ermessen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten dafür diese AGB.
§ 6 Credits, API, MCP und Fair Use
(1) Credits sind Abrechnungseinheiten für kostenpflichtige Datenoperationen, insbesondere API-Aufrufe, MCP-Tools, Dokumente, Exporte, die automatische Befüllung von Suchlisten und Einzelkäufe nach § 7. Wie viele Credits eine Operation verbraucht, ergibt sich aus dem Credit-Katalog unter firmenbuch.ai/integrationen/credits in der zum Zeitpunkt der Operation gültigen Fassung; für Erhöhungen gilt Abs 8. Credits werden nur für erfolgreich abgeschlossene Operationen verbraucht.
(2) Monatliche Credits: Das im Tarif enthaltene Kontingent wird an jedem monatlichen Abrechnungsstichtag auf den Tarifwert zurückgesetzt, auch bei jährlicher Abrechnung. Nicht verbrauchte monatliche Credits verfallen und werden nicht übertragen.
(3) Top-up-Credits: Zusätzlich gekaufte Credits sind ab erfolgreicher Zahlung 12 Monate gültig und werden erst nach den monatlichen Credits verbraucht. Sie verlängern sich nicht automatisch und verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.
(4) Credits sind kein Geld und kein E-Geld. Sie können nicht ausgezahlt, verzinst, übertragen oder außerhalb des Kundenkontos verwendet werden. Endet das Abonnement, verfallen die monatlichen Credits. Noch gültige Top-up-Credits kann der Kunde bis zum Ende ihrer Gültigkeit nach erneutem Abschluss eines Abonnements nutzen. Der Anbieter erstattet den Kaufpreis noch gültiger Top-up-Credits im Verhältnis der nicht verbrauchten zu den gekauften Credits nur, wenn er das Abonnement nach § 10 Abs 3 kündigt oder der Kunde es aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund nach § 10 Abs 5 auflöst.
(5) Kostenhinweise, Budgets und Automatisierungen: Vor kostenpflichtigen Aktionen zeigt die Plattform die erforderlichen Credits an, sofern der Kunde Kaufbestätigungen nicht deaktiviert hat. Vom Kunden aktivierte Automatisierungen verbrauchen Credits ohne weitere Bestätigung, etwa automatisch befüllte Suchlisten innerhalb eines bestätigten Budgets oder automatische Abrufe von Firmenbuchauszügen.
(6) API und MCP: Der Zugang setzt ein aktives Abonnement und einen gültigen API-Schlüssel voraus. Der Kunde hält die technischen Vorgaben der Dokumentation ein, insbesondere Ratenbegrenzungen. Aufrufe, die ein vom Kunden angebundenes System oder ein KI-Agent über API oder MCP auslöst, gelten als Aufrufe des Kunden.
(7) Fair Use: Unzulässig sind insbesondere
- Abrufe über die Web-Anwendung mit eigenen Werkzeugen wie Bots, Skripten oder Headless-Browsern; dafür stehen API und MCP zur Verfügung, die Automatisierungsfunktionen der Plattform nach Abs 5 bleiben zulässig;
- bei Funktionen ohne Mengenkontingent (§ 5 Abs 3) Abrufvolumina, die die Stabilität der Plattform gefährden oder die übliche Nutzung vergleichbarer Kunden um mehr als das Zehnfache übersteigen;
- das Umgehen von Ratenbegrenzungen, Credit-Budgets oder Kontingenten, etwa durch mehrere Konten oder Schlüssel.
Für Operationen, die Credits verbrauchen, gilt statt der Volumensgrenze nur die dokumentierte Ratenbegrenzung. Bei Verstößen darf der Anbieter nach vorheriger Warnung Abrufe drosseln oder den Zugang nach § 11 sperren. Bei Gefahr für die Plattform darf er dies ohne vorherige Warnung tun.
(8) Der Anbieter darf neue Operationen in den Credit-Katalog aufnehmen und Credit-Kosten senken. Für Erhöhungen der Credit-Kosten bestehender Operationen gilt § 9.
§ 7 Einzelkäufe: Firmenbuchauszüge und Dokumente
(1) Kunden mit aktivem Abonnement können Firmenbuchauszüge (aktuell oder historisch) und Unternehmensdokumente einzeln abrufen. Der Preis wird in Credits nach dem Credit-Katalog bezahlt und vor dem Kauf angezeigt, sofern der Kunde Kaufbestätigungen nicht deaktiviert hat.
(2) Auszüge beruhen auf den Daten, die die Justiz zum Abrufzeitpunkt über ihre Schnittstelle bereitstellt. Ein Kauf umfasst den jeweils beschriebenen Inhalt, etwa die strukturierte Ansicht und die PDF-Fassungen. Gekaufte Firmenbuchauszüge bleiben während eines aktiven Abonnements ohne weitere Kosten abrufbar; für Dokumente gilt die beim Kauf angezeigte Abrufdauer. Eine Aktualisierung ist ein neuer Kauf.
(3) Über firmenbuch.ai bereitgestellte Auszüge und Dokumente sind nicht beglaubigt. Ob sie für einen bestimmten Zweck genügen, etwa gegenüber Behörden, Gerichten oder Banken, prüft der Kunde selbst.
(4) Amtliche Online-Auszüge: Schaltet der Anbieter für ein Kundenkonto den Abruf amtlicher Online-Auszüge über eine Verrechnungsstelle frei (derzeit Pilotbetrieb), werden diese in Credits nach dem Credit-Katalog verrechnet. Die Credits werden mit der Bestellung bei der Verrechnungsstelle verbraucht. Scheitert der Download, stellt der Anbieter das Dokument binnen drei Werktagen erneut bereit; gelingt das nicht, schreibt er die Credits gut.
(5) Ein Widerrufsrecht besteht bei Einzelkäufen nicht. Rechte wegen Nichterfüllung und Mängeln richten sich nach §§ 13 und 14.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Plattform angegebenen oder im Enterprise-Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Abonnemententgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig: bei monatlicher Abrechnung zu Beginn jedes Monatszeitraums, bei jährlicher Abrechnung der Jahresbetrag zu Beginn jedes Jahreszeitraums. Top-up-Credits sind beim Kauf fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Enterprise-Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
(4) Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form zu, insbesondere per E-Mail oder über das Stripe-Abrechnungsportal.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Entschädigung für Betreibungskosten von EUR 40 gemäß § 458 UGB. Darüber hinausgehende, zur zweckentsprechenden Betreibung notwendige Kosten ersetzt der Kunde nach § 1333 Abs 2 ABGB. Kosten für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder Rückbuchungen trägt der Kunde.
(6) Scheitert ein Einzug, darf der Anbieter ihn wiederholen und den Zugang unter den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 sperren.
(7) Der Kunde darf gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zahlungen darf er nur wegen solcher Gegenforderungen zurückbehalten.
(8) Zusätzliche Sitzplätze verrechnet der Anbieter ab ihrer Buchung anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum; eine Reduktion wirkt zum Ende des Abrechnungszeitraums.
§ 9 Preisänderungen
(1) Der Anbieter darf die Preise für Abonnements und die Credit-Kosten bestehender Operationen mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Zulässige Gründe sind Änderungen der Kosten der Leistungserbringung, insbesondere für Datenquellen und Gebühren Dritter, Hosting, KI-Dienste, Zahlungsabwicklung und Personal, sowie eine Erweiterung des Leistungsumfangs.
(2) Der Anbieter kündigt eine Preiserhöhung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an. Bei jährlicher Abrechnung wird sie frühestens mit Beginn des nächsten Jahreszeitraums wirksam.
(3) Der Kunde darf den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung kostenlos zu diesem Zeitpunkt kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Für Top-up-Credits gilt § 6 Abs 4. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
(4) Preissenkungen darf der Anbieter jederzeit weitergeben.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Abonnement beginnt mit Vertragsschluss und läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum von einem Monat oder zwölf Monaten. Es verlängert sich automatisch um jeweils denselben Zeitraum, wenn es nicht vor dessen Ablauf gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit über den laufenden Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht.
(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Stornogebühren kündigen, über die Abo-Verwaltung im Kundenkonto (Stripe-Abrechnungsportal) oder per E-Mail an [email protected]. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt der Zugang bestehen. Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
(3) Der Anbieter kann das Abonnement unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Für Enterprise-Verträge gelten Laufzeit und Kündigungsfristen des Enterprise-Vertrags. Enthält er keine Regelung, gelten die Abs 1 bis 3.
(5) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ihr die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen mit einer Zahlung in Verzug bleibt;
- der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist beharrlich oder wesentlich gegen diese AGB verstößt;
- der Kunde nicht nur geringfügig gegen § 4 Abs 2 oder § 15 Abs 3 verstößt, etwa durch Scraping, Weiterverkauf oder Account-Sharing;
- der Kunde bei Vertragsschluss kein Unternehmer war oder unrichtige Angaben nach § 2 Abs 3 gemacht hat.
Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. Zwingende Beschränkungen nach §§ 25a und 25b IO bleiben unberührt.
(6) Löst der Kunde den Vertrag aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund auf, erstattet der Anbieter im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
(7) Mit Vertragsende enden der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen und die API-Schlüssel. Für Credits gilt § 6 Abs 4, für Kundendaten § 18 Abs 4.
(8) Kündigungen sind per E-Mail oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto zu erklären.
§ 11 Sperre
(1) Der Anbieter darf den Zugang des Kunden, einzelner Nutzer oder einzelner API-Schlüssel ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
- der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Sperrandrohung nicht zahlt;
- konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 4 Abs 2 oder § 15 Abs 3 bestehen oder der Kunde trotz Warnung gegen § 6 Abs 7 verstößt;
- Zugangsdaten oder API-Schlüssel kompromittiert erscheinen oder vom Zugang eine Gefahr für die Sicherheit oder Stabilität der Plattform ausgeht;
- eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt; oder
- Zweifel an der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs 4 nicht ausgeräumt werden.
(2) Der Anbieter wählt das mildeste geeignete Mittel, etwa eine Drosselung oder die Sperre eines einzelnen Schlüssels. Er informiert den Kunden vorab per E-Mail, soweit dies zumutbar ist und den Zweck der Sperre nicht gefährdet, sonst unverzüglich danach.
(3) Der Anbieter hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund weggefallen ist. Während einer Sperre, deren Grund der Kunde zu vertreten hat, bleibt er zur Zahlung verpflichtet. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund nach § 10 Abs 5 bleibt unberührt.
§ 12 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter stellt die Plattform nach den anerkannten Regeln der Technik bereit und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine durchgehende Verfügbarkeit schuldet der Anbieter nicht; eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie im Enterprise-Vertrag vereinbart ist.
(2) Der Anbieter darf für Hosting und Betrieb geeignete Dritte heranziehen, die er sorgfältig auswählt. Wartungen führt er möglichst außerhalb der Geschäftszeiten durch und kündigt sie nach Möglichkeit vorab an. Auf Störungen von Datenquellen, Schnittstellen und Diensten Dritter, etwa der Justiz, des GISA, der OeNB, von Zahlungsdienstleistern oder KI-Anbietern, hat der Anbieter keinen Einfluss.
(3) Der Anbieter informiert über Störungen und Wartungen unter status.winkk.dev/status/firmenbuch.
(4) Support leistet der Anbieter per E-Mail an [email protected] zu seinen jeweiligen Geschäftszeiten und bemüht sich um eine rasche Rückmeldung. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten schuldet der Anbieter nur, wenn sie im Enterprise-Vertrag vereinbart sind.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Er übernimmt, verarbeitet und zeigt Daten aus Registern und anderen Quellen mit der gebotenen Sorgfalt an.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter, insbesondere amtlicher Register, leistet der Anbieter nach Maßgabe des § 16 keine Gewähr. Ein Mangel liegt jedoch vor, wenn der Anbieter Daten fehlerhaft übernimmt oder verarbeitet oder Personen fehlerhaft zuordnet. Bei KI-generierten Inhalten schuldet der Anbieter ihre sorgfältige Erstellung nach dem Stand der Technik und ihre Kennzeichnung, nicht aber ihre Richtigkeit im Einzelfall.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an [email protected].
(4) Der Anbieter behebt gemeldete Mängel in angemessener Frist nach seiner Wahl durch Verbesserung, eine neue Version oder eine zumutbare Umgehungslösung.
(5) Preisminderung und die Auflösung des Vertrags wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Kündigung nach § 10 Abs 2 und zur Auflösung aus wichtigem Grund nach § 10 Abs 5 bleibt unberührt.
(6) Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf vertragswidrige Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Systeme und Dienste des Kunden oder Dritter zurückgehen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(7) Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Mangels gerichtlich geltend zu machen.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen; die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen.
(2) Gleiches gilt für die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Datenverluste und Schutzwirkungen zugunsten Dritter sowie für Fehler von Erfüllungsgehilfen. Im selben Umfang ausgeschlossen sind Regressansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Ergebnisse entgegen § 16 Abs 3 oder § 17 Abs 4 ungeprüft als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwendet. In keinem Fall haftet der Anbieter für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung der Plattform.
(4) Die Abs 1 bis 3 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(7) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs (höhere Gewalt), etwa Naturereignisse, Krieg, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen oder großflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, darf jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.
§ 15 Nutzungsrechte und verbotene Nutzung
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im gebuchten Umfang zu nutzen und die Ergebnisse für eigene Geschäftszwecke zu verwenden. Das Recht, bis Vertragsende abgerufene Ergebnisse nach Abs 2 zu verwenden, besteht nach Vertragsende fort.
(2) Zu den eigenen Geschäftszwecken gehört auch, einzelne Ergebnisse in eigene Arbeitsergebnisse aufzunehmen, etwa in Prüfberichte, Due-Diligence-Unterlagen oder die Beratung eigener Mandanten. Das gilt nicht, soweit dies einer Weitergabe der Datenbank oder wesentlicher Teile davon gleichkommt. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen sind Dritte, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Unzulässig sind insbesondere:
- Scraping, Crawling und jeder andere Abruf über die Web-Anwendung mit eigenen Werkzeugen wie Bots, Skripten oder Headless-Browsern; Automatisierungsfunktionen der Plattform bleiben zulässig;
- das systematische Herunterladen, Vervielfältigen oder Zusammenführen wesentlicher Teile der Datenbank des Anbieters (§§ 76c ff UrhG), auch durch wiederholte Abrufe unwesentlicher Teile;
- der Weiterverkauf, die Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe von Zugängen, Exporten oder Daten an Dritte über das nach Abs 2 Erlaubte hinaus und ihre Bereitstellung in Produkten, Datenbanken oder Diensten, die Dritten zugänglich sind;
- die Nutzung von Daten oder Ergebnissen für ein Konkurrenzangebot oder zum Training von KI-Modellen, die Dritten zur Verfügung gestellt werden;
- Account-Sharing nach § 4 Abs 2 und das Umgehen von Sitzplatz-, Credit- oder Ratenbegrenzungen;
- das Umgehen oder Stören technischer Schutzmaßnahmen, Sicherheitsprüfungen und Zugriffsbeschränkungen, Last- und Penetrationstests ohne schriftliche Zustimmung sowie Dekompilierung und Reverse Engineering, soweit § 40e UrhG sie nicht zwingend erlaubt;
- jede rechtswidrige Verwendung, insbesondere zur unzulässigen Überwachung, Diskriminierung oder Belästigung von Personen oder für ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ohne Rechtsgrundlage;
- die Darstellung von Ergebnissen als amtliche oder beglaubigte Registerauskunft.
(4) Rechte an Daten, die der Kunde unmittelbar aus der öffentlich zugänglichen Originalquelle bezieht, werden durch diese AGB nicht beschränkt. Für Daten aus öffentlichen Quellen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Quelle, insbesondere die IWG-Nutzungsbedingungen von justizonline.
(5) Alle Rechte an der Plattform, an der Datenbank des Anbieters, an Software, Texten, Analysen und Marken verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
(6) Der Kunde hält den Anbieter schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechts- oder vertragswidrigen Nutzung beruhen. Das umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 16 Datenquellen und KI-Inhalte
(1) Die Plattform beruht auf Daten aus offiziellen Registern und Schnittstellen, insbesondere den High Value Datasets des österreichischen Firmenbuchs, sowie auf weiteren öffentlich zugänglichen, teilweise redaktionell aufbereiteten Quellen. Der Anbieter übernimmt diese Daten sorgfältig. Ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann er nicht garantieren; das gilt auch für historische Daten und für Zuordnungen zu Personen, soweit sie bereits in der Quelle angelegt sind.
(2) Teile der Plattform enthalten durch künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte, etwa Zusammenfassungen, Finanzanalysen, Scores oder Risikohinweise. Der Anbieter kennzeichnet diese Inhalte als KI-generiert. Sie können trotz sorgfältiger Erstellung Fehler, Auslassungen oder Fehldeutungen enthalten.
(3) Die Ergebnisse dienen der Recherche. Sie sind keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Kredit- oder Compliance-Beratung und keine amtliche Auskunft. Der Kunde prüft Ergebnisse vor wesentlichen Entscheidungen anhand der verlinkten Originalquellen und stützt rechtliche, wirtschaftliche oder für Personen nachteilige Entscheidungen nicht allein auf sie.
(4) Hinweise auf unrichtige, veraltete oder falsch zugeordnete Angaben können an [email protected] gemeldet werden. Gesetzliche Datenschutz- und Betroffenenrechte, insbesondere das Recht auf Berichtigung, bleiben unberührt.
§ 17 Besondere Bedingungen für die PEP-Prüfung
(1) Die PEP-Prüfung gleicht Namen und optionale weitere Suchmerkmale mit Daten aus öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen und redaktionell aufbereiteten Inhalten ab. Der angezeigte Trefferwert bewertet die technische Ähnlichkeit von Namen und Suchmerkmalen. Er sagt nichts darüber aus, wie wahrscheinlich eine Person tatsächlich politisch exponiert ist oder wie verlässlich eine Quelle ist. Bezeichnungen wie „exakter Namensmatch“ oder „möglicher Namensmatch“ beziehen sich nur auf diesen Abgleich.
(2) Es gibt keine allgemein verfügbare, zentrale und abschließende amtliche PEP-Datenbank. Eine vollständige Erfassung aller politisch exponierten Personen, ihrer Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehenden Personen kann der Anbieter daher nicht gewährleisten. Quellen werden von Dritten geführt; Fehlzuordnungen, veraltete Angaben sowie falsch positive und falsch negative Ergebnisse sind möglich.
(3) Weder ein Treffer noch ein fehlender Treffer ist eine Identitätsfeststellung, eine Bestätigung oder ein Ausschluss des PEP-Status, eine behördliche Auskunft oder eine abschließende rechtliche Beurteilung. Die PEP-Prüfung ist kein amtliches PEP- oder Sanktionsregister und ersetzt keine gesetzlichen Prüf-, Sorgfalts-, Dokumentations- oder Meldepflichten, insbesondere nach geldwäscherechtlichen Vorschriften.
(4) Vor jeder Entscheidung prüft der Kunde selbst die Identität der Person, Aktualität und Kontext der Angaben, die verlinkten Originalquellen und die anwendbaren rechtlichen PEP-Kriterien. Rechtliche, wirtschaftliche, Compliance-, KYC-, AML- oder sonstige für eine Person nachteilige Entscheidungen darf er nicht allein auf einen Treffer, Trefferwert oder Nicht-Treffer stützen.
(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Weiterverarbeitung, die Bewertung der Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen verantwortlich, insbesondere nach Datenschutz-, Geldwäsche- und Gleichbehandlungsrecht. Die eigene datenschutzrechtliche Verantwortung des Anbieters für seine Verarbeitung bleibt unberührt.
§ 18 Datenschutz und Kundendaten
(1) Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der Nutzer sowie öffentlich zugängliche Unternehmens- und Personendaten, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(2) Für die eigenständige Weiterverarbeitung abgerufener personenbezogener Daten ist der Kunde selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
(3) Kundendaten sind Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einbringen oder dort erzeugen, etwa Such- und Überwachungslisten, Benachrichtigungsregeln und Einstellungen. Der Anbieter verwendet Kundendaten nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und gibt sie nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte weiter.
(4) Der Kunde kann Kundendaten während der Vertragslaufzeit exportieren. Auf Anfrage an [email protected] stellt der Anbieter sie ihm bis 30 Tage nach Vertragsende kostenlos in einem gängigen Format, etwa als CSV, zur Verfügung. Danach löscht der Anbieter die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art 28 DSGVO ab.
§ 19 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags erhaltenen nicht öffentlichen Kenntnisse, Daten und Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Sie verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt sind oder werden, oder die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ihren Organen, Mitarbeitern, Beratern und Erfüllungsgehilfen offenlegen, soweit diese sie für die Vertragsdurchführung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 20 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, Änderungen der Datenquellen oder ihrer Nutzungsbedingungen, technische Entwicklungen, neue Funktionen und die Beseitigung von Unklarheiten.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bestimmungen per E-Mail mit. Die Mitteilung hebt die Änderungen hervor und weist auf die Bedeutung eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Die Änderungen treten frühestens 14 Tage nach Zugang der Mitteilung in Kraft.
(3) Widerspricht der Kunde bis zum Inkrafttreten nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall kostenlos zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; der Anbieter darf ihn nach § 10 Abs 3 kündigen.
(4) Preise und Hauptleistungen ändert der Anbieter nicht nach diesem Verfahren. Für Preise gilt § 9, für Leistungsänderungen § 5 Abs 4.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich das für 4020 Linz sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Anbieters.
(4) Erklärungen und Mitteilungen können per E-Mail erfolgen. Mitteilungen des Anbieters gehen an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse; der Kunde hält diese aktuell.
(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Ankündigung von vier Wochen auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber des Geschäftsbereichs firmenbuch.ai übertragen. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall kostenlos zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung, soweit gesetzlich zulässig, durch eine wirksame Bestimmung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für Lücken.
Stand: 23. Oktober 2026 · Version 1.1
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