Wer ist mit wem verbunden – und worauf beruht diese Verbindung? Der überarbeitete Unternehmensgraph bringt mehr Ordnung in komplexe Strukturen und macht die Herkunft von Beteiligungsdaten besser nachvollziehbar.
Mehr Struktur. Auch bei vielen Verbindungen.
Neue Cluster ordnen größere Netzwerke in überschaubare Gruppen. Gruppen lassen sich gemeinsam verschieben; Baum- und Netzansicht bieten unterschiedliche Blickwinkel auf dieselben Beziehungen. Überarbeitete Beschriftungen helfen, Beteiligungen und andere Rollen auseinanderzuhalten.
Die Gruppierung dient der Übersicht. Sie ist für sich genommen keine Aussage über einen Konzern, wirtschaftliche Kontrolle oder eine rechtliche Zusammengehörigkeit.
Quellen und Historie gehören zum Bild
EVI-Veröffentlichungen und verfügbare historische Belege helfen, Veränderungen über die Zeit nachzuvollziehen. Quellen und ihre Stände bleiben bei den Angaben sichtbar. Ein Veröffentlichungs- oder Abrufdatum wird dabei nicht mit dem Zeitpunkt einer rechtlichen Änderung gleichgesetzt.
Die Kapitalrekonstruktion für GmbHs und FlexCos berücksichtigt zusammengehörige Belege und Kapitaländerungen genauer. Vollständige nominale Kapitalanteile lassen sich nur rekonstruieren, wenn die benötigten Angaben für den jeweiligen Stand vorliegen. Fehlende oder widersprüchliche Belege bleiben als Lücke erkennbar. Unternehmenswert-Anteile einer FlexCo können als unbenannter Gesamtposten erscheinen.
Ergänzende Recherche für aktive AGs
Bei aktiven österreichischen Aktiengesellschaften kann eine ergänzende Recherche Geschäftsberichte und verifizierte Unternehmensquellen einbeziehen. Die recherchierten Angaben setzen Premium-Zugang voraus und werden erst nach ausdrücklicher Aktivierung eingeblendet. Sie bleiben von der EVI-Rekonstruktion unterscheidbar.
Diese Recherche umfasst derzeit keine SE. Auch bei einer AG ist eine vollständige Aktionärsliste nicht generell öffentlich verfügbar. Angaben aus einzelnen Berichten können deshalb nur den dort belegten Ausschnitt und Quellenstand abbilden.
Die Rechtsform macht den Unterschied
Bei anderen Rechtsformen werden die passenden Rollen und verfügbaren Registerbelege eingeordnet. Eine Haftsumme bei einer KG ist keine Beteiligungsquote, ein Stiftungsvorstand kein Eigentümer. Auch aus Genossenschaftsmitgliedern oder Vertretungsfunktionen werden nicht pauschal Kapitalanteile abgeleitet.